Was gibt's denn hier zu lesen?
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
ab heute schreibe ich in diesem Blog regelmäßig Beiträge zu Fragestellungen rund um die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die mir im Alltag als Datenschutzbeauftragte begegnen.
Wie alle Datenschuztfans wissen ist die neue Datenschutzgrundverordnung seit dem 25.05.2018 verbindlich! Erfahrungsgemäß sind leider nur wenige Unternehmer Fans eben jener Verordnung. Aber warum finden die meisten die Regelungen der DSGVO so ätzend?
Hier die T O P 5 Argumente:...und was ich drüber denke!
1. "Diesen Datenschutz braucht doch keiner. Habe nichts zu verbergen, soll doch jeder meine Daten bekommen"
Diese Aussage höre ich ständig und frage dann: Wer braucht schon die Meinungsfreiheit, wenn er nichts zu sagen hat, oder?
2. "Datenschutz kontrolliert doch eh keiner!"
DOCH! In Deutschland gibt es Beamte der Datenschutzaufsichtsbehörden, die in den nächsten Monaten und Jahren ein Kontrollsystem aufbauen werden. Sich einfach nicht mit dem Thema Datenschutz zu beschäftigen und "mal abwarten was passiert" ist meines Erachtens nahezu so riskant und teuer wie Steuerhinterziehung.
Auch Mitarbeiterdaten sind personenbezogene Daten und sind ebenso schutzwürdig wie Kundendaten.
4. "Unsere PC´s sind Passwort geschützt"
Das ist hervorragend, aber ohne Passwortrichtlinie nicht wirklich ein Schutz für die Daten. Die beliebtesten Passwörter kennt doch jeder von uns und viele nutzen sie im Privatbereich noch immer gerne. Sie bestehen meistens aus vier bis 6 Zahlen, wie bspw. 1234, 0000 oder dem Geburtsdatum. Ebenso ein Dauerrenner ist ein bekannter Name (eines Haustiers, Kindes oder Partners) in Verbindung mit einer persönlichen Zahlenkombi (Telefonnummer, Geburtstag oder PLZ). Meine Empfehlung für Unternehmer ist immer das Erstellen einer Passwortrichtlinie, die eine gewisse Passwortkompexizität festlegt.
5. "Datenschutz kostet zu viel Geld!"
Das Thema Datenschutz ist komplex und erfordert vor allem zu Beginn viel Zeit. Jedoch nimmt der Aufwand mit der Zeit ab und die Kosten somit auch.
Die Aufgaben und Pflichten eines Datenschutzbeauftragten in einem Betrieb sind in der DSGVO klar definiert. Er sorgt für die Einhaltung der Vorschriften, im Umgang mit personenbezogenen Daten im Betrieb.
Gemäß § 38 BDSG n.F. muss Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn Sie mindestens zehn Personen im Betrieb ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen oder personenbezogene Daten auf andere Weise erheben, verarbeiten oder nutzen. Zur Anzahl der Personen zählen auch Mitarbeiter in der IT, Teilzeitkräfte, Auszubildende und Leihpersonal.
Unabhängig von der Anzahl der Personen müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn Sie automatisierte Verarbeitungen vornehmen, die besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen aufweisen.
Das gilt vor allem dann, wenn Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig – zum Zweck der Übermittlung (auch anonymisiert) oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung – automatisiert verarbeiten oder nutzen.
Wenn Ihr Unternehmen die genannten Kriterien erfüllt, können Sie nicht auf einen Datenschutzbeauftragten verzichten. Kommen Sie der Bestellpflicht und den Anforderungen, die die Datenschutzgesetze an den Umgang mit personenbezogenen Daten stellt, nicht nach, kann dies zu erheblichen Sanktionen und Bußgeldern führen.
Doch ein Versäumnis oder Ignorieren in der Angelegenheit Datenschutz hat nicht nur finanzielle Folgen für Sie. Heutzutage kann dies – vor allem durch blitzschnelle Verbreitung von Meldungen – noch weitaus größere Kreise ziehen:
Lassen Sie es nicht so weit kommen – lassen Sie sich von uns beraten. Gern entwerfen wir eine auf Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Lösung.
Nie zuvor war es für Unternehmen so wichtig, sich mit geltenden Datenschutzbestimmungen auseinanderzusetzen und Maßnahmen zur Einhaltung zu ergreifen. Bei Verstößen gegen die Datenschutzvorschriften nach BDSG oder EU DSGVO drohen ernsthafte Konsequenzen, beispielsweise in Form eines erheblichen Imageschadens. Außerdem könnte die zuständige Aufsichtsbehörde einschreiten und den Datenschutzverstoß mit einem Bußgeld ahnden.
Aufgrund solcher Risiken führt an einem maßgeschneiderten Datenschutzkonzept kein Weg vorbei. Dessen Umsetzung gelingt nur, wenn Mitarbeiter mit dem Konzept vertraut sind und bewusst datenschutzkonform handeln. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, Schulungen im betrieblichen Datenschutz für Mitarbeiter abzuhalten.
Optimal durchgeführt, bieten Datenschutz-Schulungen nachfolgende Vorzüge:
Welche Inhalte von Bedeutung sind, hängt vom Schulungsbedarf der Mitarbeiter ab. Es muss gewährleistet sein, dass Schulungsteilnehmer über relevante Datenschutzbestimmungen informiert sind und bei Vorkommnissen angemessen reagieren. Ziel ist die Einhaltung des Datenschutzes an sämtlichen Arbeitsplätzen.
Im Allgemeinen empfiehlt sich folgender Schulungsaufbau
Das Spektrum an Schulungsthemen im Feld der Fachschulungen berührt die unterschiedlichsten Bereiche. In der Praxis wird zumeist ein Bezug zu einzelnen Unternehmensabteilungen hergestellt.
Die Frage nach der notwendigen Häufigkeit einer Weiterbildung lässt sich nicht pauschal beantworten. Letztlich kommt es darauf an, welches Erfordernis besteht. Im Idealfall gibt es weder Veränderungen bei der personellen Besetzung noch bei den relevanten Datenschutzbestimmungen. In solchen Fällen genügt es, Nachschulungen in größeren Zeitabständen durchzuführen und die Kenntnisse der Teilnehmer aufrechtzuerhalten. Andernfalls ist früheres Handeln erforderlich, um Mitarbeiter auf den neuesten Stand der Dinge zu bringen und um neue Mitarbeiter in die für sie relevanten Datenschutzthemen nach BDSG n.F. und EU DSGVO per Schulung einzuweisen.
Der Datenschutzbeauftragte muss die Datenschutzschulungen nicht zwangsläufig selbst durchführen. Allerdings hat er dafür zu sorgen, dass sich alle betroffenen Mitarbeiter der Organisation im Bilde befinden. Folglich ist zu prüfen, in welchen einzelnen Bereichen es erforderlich ist, Mitarbeiter zu schulen und welche Personen betroffen sind.
Diesbezüglich ist Praxiserfahrung ungemein hilfreich, weshalb es viele Unternehmen vorziehen, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Er entwickelt nicht nur das passende Datenschutzkonzept, sondern kümmert sich auch um die Mitarbeiterschulungen im Unternehmen.
Sie möchten mehr über ein Datenschutz Beratungskonzept erfahren oder haben bereits konkrete Schulungsthemen für eine Weiterbildung gefunden? Dann nehmen Sie bitte Kontakt auf, wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Unsere Datenschutzspezialisten führen regelmäßig Schulungen und Seminare im Datenschutz durch. Mit hohem Praxisbezug kümmern wir uns u.a. um die betriebliche Mitarbeitersensibilisierung für mehr Datensicherheit. Gerne schulen wir auch die Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen oder digital.
Die Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen stellt Unternehmen vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Eine gute Datenschutzberatung ist hier unerlässlich, will man seinen Betrieb datenschutzkonform aufstellen. Die Datenschutzberater von Datenschutzheldin unterstützen Sie auf dem Weg zum korrekten Datenschutz im Unternehmen und halten Sie darüber hinaus stets auf dem Laufenden, was neue Entwicklungen bei der DSGVO, dem BDSG und weiteren Datenschutzgesetzen angeht.
Unsere Datenschutzberatung findet unkompliziert und flexibel, online, per Telefon oder auf Wunsch auch persönlich statt. Dabei stehen Ihnen unsere vom TÜV zertifizierten Experten zur Verfügung.
Mühlenbachstraße 16, 49808 Lingen
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